Amt
Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Gudrun Fatho/Angelika Faust
VertreterIn
Gudrun Fatho/Angelika Faust
Kurzbeschreibung
Wer aus seiner Wohnung auszieht, muss sich innerhalb von einer Woche am neuen Hauptwohnsitz anmelden. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen Nebenwohnsitz. Bei Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung mit gleichzeitiger Angabe der neuen Adresse erforderlich.
Die Abmeldung des Wohnsitzes bzw. der Nebenwohnung ist persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) möglich.
Kosten/Leistungen
gebührenfrei
Aktualisierung
jährlich