Amt
Finanzverwaltung, Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim
zuständiger MitarbeiterIn
Telefon: 06722 701 150
Fax: 06722 701 250
Telefon: 06722 701 152
Fax: 06722 701 252
Telefon: 06722 701 153
Fax: 06722 701 253
Telefon: 06722 701 155
Fax: 06722 701 255
Telefon: 06722 701 151
Fax: 06722 701 251
Kurzbeschreibung
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie diesen abmelden. Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich (mit Unterschrift) abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular „Hundeabmeldung“ verwenden. Dieses erhalten Sie im Steueramt oder aber als Download hier auf der Homepage
Erforderliche Unterlagen
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben. Dies folglich bitte mitbringen.
Fristen/Dauer
Die Abmeldung von der Hundesteuer ist in der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Eltville am Rhein geregelt und muss innerhalb 14 Tagen erfolgen.
Kosten/Leistungen
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Verwaltungskosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Download
hundeabmeldung.pdf