Amt
Bürgerservice, Standesamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Jutta Schönbauer
VertreterIn
Elke Popp-Debo
Kurzbeschreibung
Nach Rechtskraft der Scheidung kann der Geburtsname oder der frühere Familienname wieder angenommen werden.
Zu beachten
persönliches Erscheinen ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Scheidungsurteil und beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Start/Frist/Dauer
unbeschränkt
Kosten/Leistungen
20,00 EUR