Amtliche Beglaubigung von Abschriften

Amt
Bürgerservice, Gutenbergstraße 13

Zuständiger Mitarbeiter/Innen
Ingrid Nies
Beate Pappert
Nadine Börner
Heiko Mann
Jutta Bernhardt

Angela Kreutzer

Kurzbeschreibung
Bei unserer Stadtverwaltung können Sie sich bestätigen lassen, dass eine Fotokopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats, Sterbeurkunden etc.), die wieder beschafft werden können, übernimmt das jeweilige Standesamt. Kopien von Grundstücksangelegenheiten beglaubigt das zuständige Ortsgericht bzw. der Notar.

Zu beachten
Die Vorlage des Originaldokuments in unseren Amtsräumen ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen
Original

Kosten/Leistungen

  • Einzelbeglaubigung: 6,00 EUR
  • Beglaubigung von bis zu 10 Seiten im Verbund: 6,00 EUR
  • jede weitere Seite zusätzlich: 0,60 EUR
  • Fotokopien je Seite: 0,20 EUR €(max. DIN A 3)

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