Amt
Bürgerservice, Gutenbergstraße 13
Kurzbeschreibung
Bei unserer Stadtverwaltung können Sie sich bestätigen lassen, dass eine Fotokopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats, Sterbeurkunden etc.), die wieder beschafft werden können, übernimmt das jeweilige Standesamt. Kopien von Grundstücksangelegenheiten beglaubigt das zuständige Ortsgericht bzw. der Notar.
Zu beachten
Die Vorlage des Originaldokuments in unseren Amtsräumen ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Original
Kosten/Leistungen
Download
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