Amt
Amt für Soziales, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Renate Gahn
Kurzbeschreibung
Arbeitslosengeld II / Hartz IV erhalten hilfebedürftige arbeitssuchende Personen zwischen 15 und 64 Jahren. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern kann. Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Änderungen der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind unverzüglich dem Träger der Hilfe mitzuteilen.
Zu beachten
Antrag wird beim Sozialamt gestellt.
Erforderliche Unterlagen
Kosten/Leistungen
gebührenfrei