Amt
Bauamt
Zuständiger MitarbeiterIn
Steffan Becker
VertreterIn
Christa Jörgenshaus
Kurzbeschreibung
Alle Angelegenheit des Friedhofs- und Bestattungswesens
Zu beachten
Anmeldung Sterbefälle telefonisch durch den jeweiligen Bestatter. Sonstige Angelegenheiten des Friedhofs- und Bestattungswesens in der Regel persönlich, telefonisch oder schriftlich.
Kosten/Leistungen
Ergibt sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
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