Bestattung

Amt
Bauamt

Zuständiger MitarbeiterIn
Steffan Becker

VertreterIn
Christa Jörgenshaus

Kurzbeschreibung
Alle Angelegenheit des Friedhofs- und Bestattungswesens

Zu beachten
Anmeldung Sterbefälle telefonisch durch den jeweiligen Bestatter. Sonstige Angelegenheiten des Friedhofs- und Bestattungswesens in der Regel persönlich, telefonisch oder schriftlich.

Kosten/Leistungen
Ergibt sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

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