Blindengeld

Amt
Amt für Soziales, Gutenbergstraße 13

Zuständiger MitarbeiterIn
Renate Gahn

Kurzbeschreibung
Blinde, Blinden Gleichgestellte und wesentlich Sehbehinderte, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, erhalten Blindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

Zu beachten
Antrag beim Landeswohlfahrtsverband Hessen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • ggf. Betreuerausweis oder Vollmacht
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über Beihilfe
  • über den Besuch einer Schule für Blinde oder Sehbehinderte
  • Nachweis über Pflegegeld
  • Unterhaltshilfe
  • Leistungen der Haftpflichtversicherung
  • des Versorgungsamtes
  • des Sozialamtes
  • aktuelle augenfachärztliche Bescheinigung

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