Amt
Haupt- und Finanzverwaltung
Zuständiger MitarbeiterIn
Konstanze Graul
VertreterIn
Dieter Schenk
Kurzbeschreibung
Die Bürger können über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerbegehren gem. § 8b HGO beantragen.
Zu beachten
Das Bürgerbegehren ist schriftlich bei dem Magistrat einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Gemäß HGO und KWG
Kosten/Leistungen
Kostenlos
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