Amt
Ordnungsamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Beate Pappert
VertreterIn
Ingrid Nies
Kurzbeschreibung
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Wir beraten Sie hierzu gerne telefonisch oder persönlich.
Zu beachten
Antragsberechtigt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Start/Frist/Dauer
Die abschließende Prüfung sowie das Ausstellen der Urkunde erfolgt durch die Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium) und nimmt mindestens 8 Monate in Anspruch.
Kosten/Leistungen
Urkunde durch Regierungspräsidium:
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