Amt
Bauamt
Zuständiger MitarbeiterIn
Claus-Jürgen Steins
VertreterIn
Udo Späth
Kurzbeschreibung
In Bebauungsplänen ist festgesetzt, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Es kann festgesetzt sein zum Beispiel Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Fläche, zulässige Gebäudehöhe.
Zu beachten
Jeder kann in Bebauungspläne einsehen. Sofern es um die Bebaubarkeit eines speziellen Grundstücks geht, sollten Sie Angaben zu dem entsprechenden Grundstück machen können (z.B. Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer oder Adresse).
Kosten/Leistungen
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplans ist möglich.
Ausschnitte je Kopie:
Download
Einige (jüngere) Bebauungspläne stehen als PDF zur Verfügung.