Amt
Finanzverwaltung, Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim
Zuständiger MitarbeiterIn
Christian Aßmann
Telefon: 06722 701 150
Fax: 06722 701 250
Telefon: 06722 701 152
Fax: 06722 701 252
Telefon: 06722 701 153
Fax: 06722 701 253
Telefon: 06722 701 155
Fax: 06722 701 255
Telefon: 06722 701 151
Fax: 06722 701 251
Kurzbeschreibung
Die Steuer ist auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen auf 50 v. H. des geltenden Steuersatzes zu ermäßigen für
Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf 25 v. H. des geltenden Steuersatzes zu ermäßigen.
Zu beachten
Für die Ermäßigung von der Hundesteuer gibt es kein Antragsformular. Am bestens stellen Sie den Antrag im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Steueramt ggf. unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Prüfungsunterlagen Hundeprüfung etc.).
Erforderliche Unterlagen
Prüfungsunterlagen
Kosten/Leistungen
Es entstehen keine Verwaltungsgebühren