Amt
Finanzverwaltung, Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim
Zuständiger MitarbeiterIn
Horst Meyer
Kurzbeschreibung
Die Steuer ist auf Antrag der oder des Steuerpflichtigen auf 50 v. H. des geltenden Steuersatzes zu ermäßigen für
Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf 25 v. H. des geltenden Steuersatzes zu ermäßigen.
Zu beachten
Für die Ermäßigung von der Hundesteuer gibt es kein Antragsformular. Am bestens stellen Sie den Antrag im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Steueramt ggf. unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Prüfungsunterlagen Hundeprüfung etc.).
Erforderliche Unterlagen
Prüfungsunterlagen
Kosten/Leistungen
Es entstehen keine Verwaltungsgebühren