Fehlbelegungsabgabe

Amt
Haupt- und Finanzverwaltung

Zuständiger MitarbeiterIn
Claudia Döhmann

VertreterIn
Nadine Börner

Kurzbeschreibung
Eine Fehlbelegungsabgabe zahlen MieterInnen von Sozialwohnungen, die inzwischen nach ihrem Einkommen nicht mehr zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt wären. Das Wohnrecht dieser MieterInnen bleibt unangetastet. Die Mittel aus der Abgabe werden für den Bau zusätzlicher öffentlich geförderter Wohnungen verwendet.

Zu beachten
Zu Beginn eines Leistungszeitraumes werden Alle MieterInnen angeschrieben und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen übersandt. Für Änderungsanträge im laufenden Leistungszeitraum empfiehlt sich die persönliche Vorsprache mit den entsprechenden Unterlagen zur Begründung des Antrags.

Start/Frist/Dauer
Die Ausgleichsabgabe wird jeweils für die Dauer von drei Jahren (Leistungszeitraum) festgesetzt.

Kosten/Leistungen
Es entstehen keine Verwaltungsgebühren.

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