Amt
Haupt- und Finanzverwaltung
Zuständiger MitarbeiterIn
Horst Meyer
Kurzbeschreibung
Frischwasser, das nicht der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird, kann über einen separaten Wasserzähler gemessen werden, um die Abwassergebühren zu reduzieren.
Zu beachten
Formloser schriftlicher Antrag, gerne auch per E-Mail, durch den Hauseigentümer mit Angaben über die Art des zu nutzenden Frischwassers (z.B. Bewässerung Grünanlage, Befüllen Swimmingpool etc.).
Erforderliche Unterlagen