Eltville: Bürgerservice: Gaststättenerlaubnis, vorläufig und endgültig sowie Stellvertretererlaubnis
Gaststättenerlaubnis und Stellvertretererlaubnis
Amt
Ordnungsamt
Zuständiger MitarbeiterIn
Ingrid Nies
VertreterIn
Michael Stutzer
Kurzbeschreibung
Erteilung von Erlaubnissen für den Betrieb eines Gastgewerbes. Die Erlaubnisse sind an den Ort und die beantragende Person gebunden.
Zu beachten
Anträge auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis sind schriftlich (Brief, Fax) bei der Stadt Eltville am Rhein einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
- Abschrift der Flurkarte mit Katasterauszug des Betriebsgrundstückes
- Pachtverträge
- Maßstabsgerechte Zeichnungen über Betriebs- und Nebenräume
- Toilettenanalagen
- Außenflächen usw.
- Nutzflächenberechnung aller Betriebs- und Nebenräume
- Nachweis der Gaststättenunterrichtung (IHK)
- Bescheinigung in Steuersachen
- Bescheinigung nach VDE
Start/Frist/Dauer
ab Erteilung bis auf Widerruf
Kosten/Leistungen
pro qm
- 3,00 EUR (Gasträume)
- 1,50 EUR (Nebenräume)
- jedoch mindestens 150,00 EUR; vorläufig 110,00 EUR pauschal
- Stellvetretererlaubnis 50% der Gaststättenkonzession
- jedoch mindestens 75,00 EUR
Download
Konzessionsantrag, Stellvertretererlaubnis
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