Amt
Bürgerservice, Standesamt
Zuständiger MitarbeiterIn
Jutta Schönbauer
VertreterIn
Elke Popp-Debo
Kurzbeschreibung
Die Geburt ist binnen einer Woche bei dem am Wohnort zuständigen Standesamt mündlich anzuzeigen.
Zu beachten
Anzeigepflichtig sind: Der Vater des Kindes, wenn er bei der Geburt zugegen war oder die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war oder der Arzt, der bei der Geburt zugegen war oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme. Auskunft über weitere Unterlagen gibt das Standesamt je nach Erfordernis vorab.
Start/Frist/Dauer
1 Woche
Kosten/Leistungen
Außer den freien Urkunden kostet jede weitere Urkunde 10,00 EURO