Grundsteuer

Amt
Haupt- und Finanzverwaltung

Zuständiger MitarbeiterIn
Horst Meyer

Kurzbeschreibung
Die Grundsteuer wird nach dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes festgesetzt. Der festgesetzte Messbetrag wird multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Eltville (derzeit Grundsteuer A: 270 / Grundsteuer B: 260) und ergibt die Jahressteuer.

Zu beachten
Automatische Veranlagung über die Mitteilung des Finanzamtes; alternativ kann auch vorab eine Veranlagung durch unser Steueramt erfolgen, sofern wir telefonisch oder schriftlich über Veräußerung/Erwerb eines Grundstückes informiert werden.

Zurück zur Übersicht

Newsletter bestellen

Vorname:

Name:

Ihre E-Mail-Adresse:

Für Gäste
Für Bürger

Partner der Stadt

Themenverwandtes: