Amt
Haupt- und Finanzverwaltung
Zuständiger MitarbeiterIn
Horst Meyer
Kurzbeschreibung
Die Grundsteuer wird nach dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes festgesetzt. Der festgesetzte Messbetrag wird multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Eltville (derzeit Grundsteuer A: 270 / Grundsteuer B: 260) und ergibt die Jahressteuer.
Zu beachten
Automatische Veranlagung über die Mitteilung des Finanzamtes; alternativ kann auch vorab eine Veranlagung durch unser Steueramt erfolgen, sofern wir telefonisch oder schriftlich über Veräußerung/Erwerb eines Grundstückes informiert werden.