Amt
Einwohnermeldeamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Beate Pappert
VertreterIn
Ingrid Nies
Kurzbeschreibung
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben. In der Praxis kommen folgende Fallgruppen häufig vor (nicht abschließend):
Zu beachten
Der Antrag ist schriftlich (formlos) und persönlich einzureichen, wenn Sie im Stadtgebiet wohnen und Deutscher Staatsangehöriger sind. Alternativ kann der Antrag auch direkt bei der Kreisverwaltung gestellt werden, die abschließend über die Familiennamensänderung entscheidet und Ihnen auch die Urkunde zustellt.
Erforderliche Unterlagen
Kosten/Leistungen
Antragstellung bei der Stadtverwaltung ist kostenfrei; Gebühren werden durch die Kreisverwaltung für die vollzogene Namensänderung erhoben, wobei der Gebührenrahmen zwischen 2,50 EUR und 1.022 EUR liegt; bei Ablehnung bzw. Rücknahme ist die Hälfte bzw. ein Zehntel der Ausgangsgebühr fällig (die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers werden berücksichtigt).