Namensänderung im Personalausweis bei Scheidung

Amt
Einwohnermeldeamt, Gutenbergstraße 13

Zuständiger MitarbeiterIn
Gudrun Fatho, Angelika Faust

VertreterIn
Gudrun Fatho, Angelika Faust

Kurzbeschreibung
Für eine Namensänderung im Personalausweis ist die Ausstellung eines neuen Ausweises erforderlich.Ein Personalausweis kann von allen Deutschen, die älter als 15 Jahre sind, beantragt werden. Wer älter als 16 Jahre ist und die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen, genügen auch damit ihrer Ausweispflicht. Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.

Zu beachten
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Altes Ausweisdokument
  • Aktuelles Passfoto
  • Namensänderungsbestätigung durch das Standesamt

Kosten/Leistungen
11,00 EUR

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