Amt
Bürgerservice, Standesamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Jutta Schönbauer
VertreterIn
Elke Popp-Debo
Kurzbeschreibung
Nach Rechtskraft der Scheidung kann der Geburtsname oder der frühere Familienname wieder angenommen werden.
Zu beachten
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Scheidungsurteil und beglaubigte Ablichtung des Familienbuches.
Start/Frist/Dauer
Unbeschränkt
Kosten/Leistungen
20,00 EUR