Amt
Bürgerservice, Standesamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Jutta Schönbauer
VertreterIn
Elke Popp-Debo
Kurzbeschreibung
Der Standesbeamte ist befugt, Erklärungen zur Namensführung der Ehegatten entgegenzunehmen.
Zu beachten
Um die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung darzulegen, ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Falls Unterlagen benötigt werden, wird dies vom Standesbeamten mitgeteilt.
Start/Frist/Dauer
Keine Fristen
Kosten/Leistungen
Individuell