Amt
Ordnungsamt
Zuständiger MitarbeiterIn
Holger Leis
Kurzbeschreibung
Sonstige Ordnungswidrigkeiten. Ermittlung in allen Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten mit Ausnahme von Verkehrsordnungswidrigkeiten (siehe hierzu eigenen Bereich unter Web. Nr. 159). Durchführung von entsprechenden Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen. In allen anderen Fällen Weiterleitung an die entsprechende zuständige Stelle.
Zu beachten
Prüfung des Sachverhalts aufgrund mündlicher oder schriftlicher Mitteilung. Je nach den Umständen des Einzelfalles können schriftliche Zeugenaussagen nötig sein.
Start/Frist/Dauer
Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat die Behörde Verjährungsfristen zu beachten.