Amt
Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Gudrun Fatho, Angelika Faust, Nadine Börner-Yalcin
VertreterIn
Gudrun Fatho, Angelika Faust, Nadine Börner-Yalcin
Kurzbeschreibung
Es ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum erstmaligen Gebrauch möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Zu beachten
persönliches Erscheinen ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Kosten/Leistungen
Express Pass bis zum 23. Lebensjahr 69,50 €
Express Pass ab dem 24. Lebensjahr 91,00 €
Vorläufiger Reisepass 26,00 €