Spielapparatesteuer

Amt
Haupt- und Finanzverwaltung

Zuständiger MitarbeiterIn
Horst Meyer

Kurzbeschreibung
Spielapparate, das Spielen um Geld- oder Sachwerte unterliegt der Steuerpflicht. Steuerpflichtige sind die Aufsteller der Spielgeräte.

Zu beachten
Abgabe der formell vorgeschriebenen Erklärung (Download)

Erforderliche Unterlagen
Formelle Erklärung

Kosten/Leistungen
Steuerpflicht gemäß Satzung

Download
Steuererklärung für Spielapparate, Anlage Steuererklärung, Anlage 2 Steuererklärung, Satzung über das Erheben einer Spielapparatesteuer

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