Amt
Haupt- und Finanzverwaltung, Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim
Zuständiger MitarbeiterIn
Telefon: 06722 701 150
Fax: 06722 707 250
Kurzbeschreibung
Spielapparate, das Spielen um Geld- oder Sachwerte unterliegt der Steuerpflicht. Steuerpflichtige sind die Aufsteller der Spielgeräte.
Zu beachten
Abgabe der formell vorgeschriebenen Erklärung (Download)
Erforderliche Unterlagen
Formelle Erklärung
Kosten/Leistungen
Steuerpflicht gemäß Satzung
Download
Steuererklärung für Spielapparate, Anlage Steuererklärung, Anlage 2 Steuererklärung, Satzung über das Erheben einer Spielapparatesteuer