Amt
Bürgerservice, Standesamt, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Jutta Schönbauer
VertreterIn
Elke Popp-Debo
Kurzbeschreibung
Der Sterbefall ist spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige am darauf folgenden Werktag erfolgen.
Zu beachten
Die Anzeige wird generell mündlich vom Bestattungsinstitut vorgenommen. Im Krankenhaus oder einer Anstalt erfolgt eine schriftliche Anzeige durch die Anstalt.
Erforderliche Unterlagen
Leichenschauschein. Der Personenstand des Verstorbenen ist nachzuweisen. Erforderliche Urkunden können beim Standesamt erfragt werden.
Start/Frist/Dauer
Spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag.
Kosten/Leistungen
10,00€ / Sterbeurkunde
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