Amt
Haupt- und Finanzverwaltung, Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim
Zuständiger MitarbeiterIn
Christian Aßmann
Telefon: 06722 701 150
Fax: 06722 707 250
Kurzbeschreibung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden in verschiedenen Antragsverfahren (Erlaubnis Güterkraftverkehr, Erlaubnis Personennahverkehr, Gaststättenkonzession etc.) gefordert und dienen dem Nachweis, dass für den Antragsteller aus steuerlicher Sicht keine Bedenken zur Erteilung der beantragten Erlaubnis etc. bestehen.
Zu beachten
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich bei dem Steueramt angefordert werden.
Kosten/Leistungen
Für die Ausstellung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro an.
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