Stundung von Gemeindesteuern

Amt
Haupt- und Finanzverwaltung

Zuständiger MitarbeiterIn
Horst Meyer

Kurzbeschreibung
Sollten Steuerzahler fällige Steuerforderungen einmal nicht zum Fälligkeitstermin bezahlen können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Stundung uns ratenweise Zahlung zu stellen.

Zu beachten
Stellen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag. Benennen Sie Gründe, weshalb es Ihnen nicht möglich ist zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Machen Sie einen angemessenen Ratenvorschlag.

Kosten/Leistungen
Für jeden vollen Monat werden Stundungszinsen in Höhe von 0,5 v. H. gemäß Abgabenordung erhoben.

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