Amt
Fachbereich II / Finanzen, Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim
Zuständiger MitarbeiterIn
Grit Marx, Jürgen Bierschenk
Kurzbeschreibung
Wird eine städtische Forderung nicht zum angegebenen Fälligkeitstermin beglichen wird eine Mahnung an den Schuldner versendet.Ist auch nach Ablauf der in der Mahnung vorgegebenen Zahlungsfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen wird das Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet. Die Kreiskasse des Rheingau-Taunus-Kreises wird als zuständige Vollstreckungsbehörde beauftragt im Wege der Vollstreckungshilfe die offene Forderung beizutreiben/zu vollstrecken.
Häufigkeit der Vollstreckung
monatlich
Kosten/Leistungen
Pfändungsgebühren von mindestens 14,00 € gem. Anlage 2 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Höhe der Pfändungsgebühr richtet sich nach der Höhe der rückständigen Forderng. Zuzüglich 1% Säumniszuschlag pro Monat auf die geschuldete Hauptforderung.