Amt
Haupt- und Finanzverwaltung
Zuständiger MitarbeiterIn
Claudia Döhmann
VertreterIn
Nadine Börner
Kurzbeschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer Sozialmietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit öffentlichen Mitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Verfahrensweise
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich gestellt. Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit der Beantragung umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind.
Dauer/Fristen
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist ein Jahr lang im ganzen Bundesgebiet gültig.
Kosten/Leistungen
Es entstehen keine Verwaltungsgebühren.
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keine