Amt
Bürgerservice, Amt für Soziales, Gutenbergstraße 13
Zuständiger MitarbeiterIn
Renate Gahn
Kurzbeschreibung
Wohnungen in der Seniorenwohnanlage werden an ältere Menschen (Rentner) vergeben, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Es gibt Einzel- und Doppelappartements. Doppelappartements stehen Eheleuten zu. Wenn einer der Eheleute in ein Pflegeheim muss oder verstirbt , ist der andere Partner berechtigt, in der Wohnung zu bleiben.
Zu beachten
Ein Bewerbungsbogen wird ausgefüllt und beim Sozialamt abgegeben.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis. Ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein muss bestehen.
Kosten/Leistungen
keine Gebühren
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