Die Hessische Gemeindeordnung regelt in § 4c, dass Städte und Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise zu beteiligen haben. Die Stadtverordnetenversammlung Eltville hat festgelegt, dass die Beteiligung über die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates erfolgen soll. Durch Beschluss vom 28. Juni 1999 haben die Stadtverordneten überdies die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates festgelegt.
Darin ist verankert, dass der Kinder- und Jugendbeirat aus 15 Mitgliedern besteht. Jeder Stadtteil soll im Beirat vertreten sein und enthält eine dem Anteil der Wohnbevölkerung entsprechende Anzahl an Sitzen. Eltville erhält sechs Sitze, Erbach drei, Hattenheim, Rauenthal und Martinsthal jeweils zwei Sitze. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sollen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens das zwölfte und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen vom vollendeten zehnten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen der Stadt. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche berühren. Der Kinder- und Jugendbeirat hat darüber hinausgehend ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Vorsitzende: Lena Zell
Stellvertreter: Annika Fritsch und Laura Ott
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates: