
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Dazu ist zunächst die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Sie finden das Wahlbüro hier:
Wahlamt
Gutenbergstraße 13
1. Stock, Frau Nagy
65343 Eltville am Rhein
Das Wahlbüro ist an folgenden Zeiträumen geöffnet:
Öffnungszeiten Wahlamt
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Freitag, 28. September 2009 bis 18:00 Uhr
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich; dieser kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form
gewahrt.
Eine fernmündliche Antragsstellung ist nach den gesetzlichen Grundlagen nach wie vor unzulässig.
Während der Öffnungszeiten kann auch im Wahlamt die Briefwahl beantragt und sofort vor Ort gewählt werden.
Hier finden Sie das Merkblatt zur Briefwahl anl. Bundestagswahl 2009