
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Dazu ist zunächst die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Zur Kommunalwahl 2011 wird erstmals die Beantrag der Briefwahlunterlagen auch per Internet bei der Stadt Eltville am Rhein möglich sein.
Der eGovernment-Dienst „Wahlschein im Internet“ steht den Bürgern in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 23.03.2011 zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden. Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet liegt zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung.
Während der Öffnungszeiten kann auch im Wahlamt die Briefwahl beantragt und sofort vor Ort gewählt werden.
Sie finden das Wahlbüro hier:
Wahlamt
Gutenbergstraße 13
1. Stock, 65343 Eltville am Rhein
Das Wahlbüro ist an folgenden Zeiträumen geöffnet:
Öffnungszeiten Wahlamt
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Freitag, 25. März 2011 bis 13:00 Uhr
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich; dieser kann mündlich (persönlich im Wahlbüro vorgetragen) oder schriftlich gestellt werden. Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form
gewahrt.
Eine fernmündliche Antragsstellung ist nach den gesetzlichen Grundlagen nach wie vor unzulässig.