Europawahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in den übrigen europäischen Mitgliedstaaten eine Wohnung haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen europäischen Mitgliedstaaten (Unionsbürger), die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen europäischen Mitgliedstaat eine Wohnung haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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