Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in den übrigen europäischen Mitgliedstaaten eine Wohnung haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen europäischen Mitgliedstaaten (Unionsbürger), die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen europäischen Mitgliedstaat eine Wohnung haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.