Eltville am Rhein. Herr Hubert Benischke, Ortsgerichtsvorsteher im Stadtteil Hattenheim, und sein Stellvertreter, Herr Ingwald Gessner, sind aus Alters- bzw. Gesundheitsgründen ausgeschieden. Das Ortsgericht in Hattenheim hat somit zwei neue Mitglieder.Am 21. Januar wurden Herr Bernhard Nüdling zum neuen Ortsgerichtsvorsteher und Herr Philipp Gerster zum Ortsgerichtsschöffen ernannt. Ferner wurde Herr Lothar Tabarelli, bereits Ortsgerichtsschöffe, zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher ernannt.
Als Hilfsbehörden der Justiz obliegen den Ortsgerichten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach den §§ 13 bis 18 Ortsgerichtsgesetz. Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erteilung von Sterbefallanzeigen auf Ersuchen des Amtsgerichts und die Schätzung von bebauten oder unbebauten Grundstücken auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde. So geben die Ortsgerichte den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Hilfestellung bei Rechtsangelegenheiten. Die Ortsgerichte erheben Gebühren nach einer Gebührenordnung, die der Hessische Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen erlässt.
Im Falle der Inanspruchnahme des Ortsgerichts für den Stadtteil Hattenheim wenden sich die Betroffenen bitte an Bernhard Nüdling, Waldbachstraße 78, 65347 Eltville am Rhein, Telefon 06723 3272, Telefax 06723 390. Termine werden entsprechend nach Vereinbarung wahrgenommen.
Eltville am Rhein, 19. Februar 2010