Radfahrschutzstreifen Schwalbacher Straße

Von: Birgit Roßkopf

Eltville am Rhein. Auf Anregung des Schulelternbeirates und in Zusammenarbeit mit dem Rheingau-Taunus-Kreis als zuständigen Straßenbaulastträger und der Polizei wurde nun auf der Westseite der Schwalbacher Straße in südliche Fahrtrichtung ein so genannter „Schutzstreifen für Radfahrer“ angelegt.

Bisher gab es für Radfahrer lediglich die Möglichkeit, den westlichen Gehweg gemeinsam mit den Fußgängern zu nutzen. Um hier aber die Sicherheit der Radfahrer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, zu erhöhen, wurden die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, welche die StVO für das Ausweisen von Radwegen hergibt, geprüft. Bürgermeister Patrick Kunkel: „Heraus kam, dass für die Schwalbacher Straße der jetzige einseitige Schutzstreifen die einzig machbare und vor allen Dingen sicherste Lösung ist.“

Radfahrer und andere Fahrzeugführer dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, insofern die Radfahrer nicht gefährdet werden. Das Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten, das Halten dagegen erlaubt.

Die Markierung von solchen Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km pro Stunde in Frage. Die Zweckbestimmung des Schutzstreifens muss in regelmäßigen Abständen mit der Markierung des Sinnbildes „Radfahrer“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden.

Eltville am Rhein, 16. November 2011

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