Wenn eine öffentliche Auslegung stattfindet, bedeutet dies, dass Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) in der Aufstellung für die Dauer eines Monats von jedermann eingesehen werden können. Dies ist im Rathaus (Gutenbergstraße 13) zu den Servicezeiten (Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr sowie Mo und Do 15 bis 18 Uhr) oder hier im Internet möglich. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben.
Zur Zeit gibt es keine öffentliche Auslegung von Bauleitplänen.