Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

  • Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Gebühr: 12,00 €
    Vorkasse: Nein
    Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.


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