Amt
Bürgerservice, Standesamt Oberer Rheingau (für die Kommunen Eltville am Rhein, Walluf und Schlangenbad), Rheingauer Straße 28
Zuständiger MitarbeiterIn
Jutta Schönbauer
Elke Popp-Debo
Claudia Vogt
Kurzbeschreibung
Nach Rechtskraft der Scheidung kann der Geburtsname oder der frühere Familienname wieder angenommen werden.
Zu beachten
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Scheidungsurteil und beglaubigte Abschrift des Eheregisters.
Start/Frist/Dauer
Unbeschränkt
Kosten/Leistungen
21,00 EUR