Schöffenwahl

Schöffenwahl

Ehrenamtliche Richterinnen und Richtern in der Strafgerichtsbarkeit werden Schöffinnen und Schöffen genannt. Die Justiz kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger nicht aus.

Die Stärkung der Rechtsprechung durch das ehrenamtliche Schöffenamt findet auf vielfache Weise ihren Ausdruck: Den ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite gestellt, bringen die Schöffinnen und Schöffen die in den verschiedenen beruflichen Bereichen gesammelten Erfahrungen in die Beratung und Rechtsfindung ein. Mit Urteilen in Strafsachen werden wie in keinem anderen Rechtsbereich unmittelbar persönliche Schicksale gestaltet.

Im Jahr 2018 wurden in Eltville neue Schöffen gewählt, die Amtszeit begann am 1. Januar 2019 und endet nach fünf Jahren am 31. Dezember 2023.

Quelle: https://justizministerium.hessen.de