öffentliche bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Medicum"
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Norden durch das Anwesen Erbacher Straße 29,
- im Osten durch die Bundesstraße 42,
- im Süden durch die Erbacher Straße,
- im Westen durch den Baumarkt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist, für die Ansiedlung eines medizinischen Zentrums die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Insbesondere sollen sich dort Fachärzte ansiedeln. Geschäfte, die der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dienen, wie zum Beispiel Apotheke und Sanitätsbedarf, sollen ebenfalls angesiedelt bzw. ermöglicht werden
Um das medizinische Zentrum errichten zu können, soll das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Gebäudehöhen, Zahl der Vollgeschosse) auf ein in Gewerbegebieten übliches Niveau erhöht werden. Außerdem ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen vorgesehen. Es wird beabsichtigt, die damit verbundene Verbesserung der Grundstücksausnutzung auf die anderen Betriebsgrundstücke in dem Gebiet zwischen Erbacher Straße, B 42 und Bahntrasse zu übertragen. Dies betrifft den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Kappelhof – 5. Änderung“.
Eltville am Rhein, 25. August 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister