Briefwahl

Briefwahl beantragen

Sie haben als wahlberechtigte/r Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, online einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.

Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie  im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung etwa 3 Wochen vor der Wahl informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Dieser kann mündlich (persönlich im Wahlbüro) oder schriftlich gestellt werden. Eine schriftliche Beantragung ist möglich über:

Eine telefonische Antragsstellung ist nach den gesetzlichen Grundlagen nach wie vor unzulässig.

Während der Öffnungszeiten kann auch im Bürgerbüro die Briefwahl beantragt und sofort vor Ort gewählt werden.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet liegt zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung. Die Beantragung über Post, Mail oder Fax ist noch 2 Tage länger möglich.

Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in die Briefwurfanlage am Rathaus in Eltville eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Eltviller Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Hinweise für Briefwählerinnen & -wähler vor der Wahl:

Das Wahlamt ist in Fragen zur Briefwahl telefonisch unter der Rufnummer 06123 697-170 erreichbar.

Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist das Wahlamt von 9 bis 15 Uhr vor Ort im Rathaus Eltville, Gutenbergstraße 13, zu erreichen. Bitte nehmen Sie vorher, wenn möglich, telefonisch mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 06123 697-170 Kontakt auf.

Erklärvideo zur Briefwahl am Beispiel der Kommunalwahl