öffentliche bekanntmachung
Auslegung "Medicum Rheingau"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 22. September 2025 den Entwurf des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Norden durch das Anwesen Erbacher Straße 29,
- im Osten durch die Bundesstraße 42,
- im Süden durch die Erbacher Straße,
- im Westen durch den Baumarkt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
17. Oktober bis 17. November 2025
im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird der Entwurf im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr (ausgenommen 12. November 2025) sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@eltville.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eltville am Rhein, 9. Oktober 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
In Vertretung
Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat