öffentliche bekanntmachung

B-Plan “Katholische Kirche/Friedhof - 1. Änderung“, Erbach


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville beschloss am 23. September 2024, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan „Katholische Kirche/Friedhof“ in einem Teilbereich zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 27 der Gemarkung Erbach und wird begrenzt

  • im Norden durch das Anwesen Markt 15,
  • im Osten durch das Grundstück Hauptstraße 42,
  • im Süden durch die Hauptstraße,
  • im Westen durch die Katholische Kirche
  • und umfasst somit das Flurstück 397.

Ziel und Zweck des B-Plans ist, einen (bislang unbebauten) Teil des kirchlichen Grundstücks für allgemeine Wohnzwecke nutzbar zu machen.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 11. September 2025 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Amtes für Hochbau/Stadtplanung, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Eltville am Rhein, 8. August 2025                                                  

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

In Vertretung

Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat