öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan “Wiesweg II“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville beschloss am 27. Mai 2024, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan „Wiesweg II“ neu aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 6 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Nordosten durch den Wiesweg,
  • im Südosten durch das Grundstück Wiesweg 67,
  • im Südwesten durch das Gartengebiet „Siebenmorgen II“,
  • im Nordwesten durch das Grundstück Wiesweg 87

und umfasst somit die Anwesen Wiesweg 69 bis 85.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Grundlage für eine verdichtete Bebauung. Den aktuellen Anforderungen an Klimaschutz und -anpassung ist Rechnung zu tragen.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 24. November 2025 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Amtes für Hochbau/Stadtplanung, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Eltville am Rhein, 20. Oktober 2025                                             

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister