öffentliche bekanntmachung
Veröffentlichung Bebauungsplan Nr. 14/1 “Katholische Kirche/Friedhof - 1. Änderung“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 3. November 2025 den Entwurf des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 27 der Gemarkung Erbach und wird begrenzt
- im Nordwesten durch das Anwesen Markt 15,
- im Nordosten durch das Grundstück Hauptstraße 42,
- im Südosten durch die Hauptstraße,
- im Südwesten durch die Katholische Kirche
und umfasst somit das Flurstück 397.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
21. November bis 22. Dezember 2025
im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht. Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird der Entwurf im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@eltville.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eltville am Rhein, 17. November 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


