öffentliche bekanntmachung
Auslegung “Freizeitgelände Rheinauen - Teil West/Südost"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 15. Dezember 2025 den Entwurf des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 19 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt
- im Norden durch die Bundesstraße 42,
- im Osten durch die Grünaue,
- im Süden durch den Rhein,
- im Westen durch die Lage „Käsbrett".
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist eine nachhaltige Entwicklung der westlichen und südlichen Teile des Freizeitgeländes unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und baukultureller Anforderungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Erfordernisse des Erhalts und der Schaffung von Retentionsraum.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung sowie nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom
2. Februar bis 6. März 2026
im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Am Rosenmontag, 16. Februar 2026, ist die Verwaltung geschlossen. Die Einsicht im Rathaus ist somit an diesem Tag nicht möglich.
Stellungnahmen zum Planentwurf können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@eltville.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Umweltbericht:
- Umweltrelevante Ziele (übergeordnete Fachplanungen und planerische Vorgaben)
- Aktueller Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung (Böden, Flächen, Wasser, Mensch/Gesundheit, Pflanzen und Biotope, Tiere, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)
- Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Umweltbezogene Stellungnahmen:
- Abwasserverband Oberer Rheingau: Belastung Pumpstation durch Fettablagerung
- Regierungspräsidium Darmstadt: Entsorgung Abwasser und Niederschlagswasser
- Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreis: Immissionsschutz Nachtzeiten, Eingriffe/Flächenbilanzierung, Überschwemmungsgebiet, Renaturierung Leimersbach
Eltville am Rhein, 26. Januar 2026
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


