öffentliche bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 107 „Kloster Tiefenthal“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat in ihrer Sitzung am 18.12.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 107 „Kloster Tiefenthal“ sowie zu dem Bebauungsplan Nr. 107 „Kloster Tiefenthal“ gefasst.

Ein Investor hat das ehemalige Kloster Tiefenthal am 01.07.2021 erworben und beabsichtigt, es im Rahmen eines neuen Nutzungskonzeptes zu sanieren, umzubauen und zu ergänzen. Langfristig ist geplant, das Objekt in das Stiftungsvermögen - einer operativen Stiftung zur Kinder- und Jugendhilfe - einzubringen. Ein Gebäudeteil („Englisches Haus“) wurde bereits vom Rheingau-Taunus-Kreis angemietet. Dieser soll für geflüchtete Mütter mit Kindern als Unterkunft dienen. Die Sanierung wurde durchgeführt, die Unterkunft für Geflüchtete ist im Juli 2024 in Betrieb gegangen.
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 BauNVO: Sonstiges Sondergebiet „Gesundheit, Soziales, Wohnen und Tourismus“. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 107 „Kloster Tiefenthal“ ist im Wesentlichen die Änderung der Zweckbestimmung von „Sonderbaufläche Kloster“ zu „Sonderbaufläche Gesundheit, Soziales, Wohnen und Tourismus“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO).
Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt in der Flur 31 der Gemarkung Rauenthal und wird begrenzt
- im Norden durch die Klosterwiesen,
- im Osten durch den Mühlgraben und den Wirtschaftsweg zum Kloster,
- im Süden durch die Tankstelle,
- im Westen durch die B 260.
Die Abgrenzung der Planbereiche ist den Übersichtsplänen zu entnehmen.
Veröffentlichung und Einsichtnahme
Die Entwürfe der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründungen und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, 26. Januar 2026 bis einschließlich Freitag, 27. Februar 2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Eltville unter www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungspläne, unter www.plan-es.com Button Beteiligungsverfahren, sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird in das Internet eingestellt.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr öffentlich zur Einsicht aus.
Am Rosenmontag, 16. Februar 2026, ist die Verwaltung geschlossen. Die Einsicht im Rathaus ist somit an diesem Tag nicht möglich.
Stellungnahmen
Während der Veröffentlichungsfrist kann Stellung genommen werden:
- elektronisch an beteiligungsverfahren@plan-es.com oder an stadtentwicklung@eltville.de
- schriftlich oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude des Amtes für Hochbau/ Stadtplanung, Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville, nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360).
Nach § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB weisen wir auf folgendes hin:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden,
- sie sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Wege erfolgen,
- nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB) und
- zusätzlich besteht die Zugänglichkeit über die öffentliche Auslegung im Rathaus.
Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 10 BauGB).
Umweltprüfung
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integrierter Grünordnungsplanung sowie der parallel geführten teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut / Thema
| Untersuchungsgegenstand / Relevante Aspekte |
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung | Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrs- und Gewerbelärm (B 260) einschließlich passiver Schallschutzmaßnahmen; verkehrliche Bewertung der Umnutzung (Leistungsfähigkeit, Erschließung, Feuerwehrzufahrten); nichtmotorisierte Erschließung (Fuß- und Radweg); Verkehrssicherheit, Beleuchtung und Kriminalprävention |
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (u. a. Äskulapnatter, Zauneidechse, Vögel), Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen, Erhalt und Entwicklung von Grünstrukturen, Monitoring |
Boden, Fläche, Wasser | Bodenfunktionen und Flächeninanspruchnahme, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Regenrückhaltung, Versickerung, Oberflächengewässer, Starkregen- und Hochwasserschutz |
Klima, Luft | Lokalklimatische Wirkungen, Dach- und Freiflächenbegrünung, Klimaanpassung, Reduzierung von Versiegelung |
Landschaft, Ortsbild | Einbindung der baulichen Anlagen in die Landschaft Steuerung der Baukörperhöhen über absolute Höhenangaben (m ü. NHN), Gestaltungsvorgaben zu Freiflächen, Einfriedungen, Beleuchtung und Werbeanlagen, Berücksichtigung der exponierten Lage entlang der B 260 |
Kultur- und Sachgüter | Historisches Klosterensemble, Denkmalschutz, archäologische Belange |
Altlasten / Kampfmittel
| Hinweise zu Altlastenverdacht und Kampfmitteln, Vorgaben für Erdarbeiten |
Energie / Klimaschutz | Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik), Kombination mit Dachbegrünung, Energieeffizienzmaßnahmen |
Gemäß § 4b BauGB wurde das Büro PlanES, Elisabeth Schade, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Eltville am Rhein, 12. Januar 2026
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


