öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 109 “Wiesweg II“, Eltville


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 23. Februar 2026 den Entwurf des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 6 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Nordosten durch den Wiesweg, im Südosten durch das Grundstück Wiesweg 67,
  • im Südwesten durch das Gartengebiet „Siebenmorgen II“,
  • im Nordwesten durch das Grundstück Wiesweg 87

und umfasst somit die Anwesen Wiesweg 69 bis 85.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom 30. März bis 30. April 2026 im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird der Entwurf im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Elt­ville am Rhein, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@eltville.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eltville am Rhein, 19. März 2026                                                    

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel

Bürgermeister