öffentliche bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung B-Plan Erbacher Straße I
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 27. März 2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Erbacher Straße I“ gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch neu aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Norden durch die Polizeistation Eltville, Teil des Gewerbegebietes „Kappelhof“ und durch das Grundstück der Villa Hoechst,
- im Osten durch das Grundstück der Villa Sicambria und die Josef-Hölzer-Straße,
- im Süden durch den Leinpfad,
- im Westen/Nordwesten durch die Bundesstraße 42.
Ziel und Zweck des B-Plans ist die teilweise neue städtebauliche Regelung des Bereichs. Insbesondere soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Parkhauses geschaffen, bislang unbebaubare Flächen bebaubar gemacht und ein Parkplatz zu einer Grünfläche umgestaltet werden.
Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 14. Februar 2026 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Amtes für Hochbau/Stadtplanung, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Eltville am Rhein, 5. Januar 2026
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister


