öffentliche bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren, Eltville – Hattenheim, Eltville – Walluf
Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-LM-05-07-95-01-B0002#002
Gz.: 2-LM-05-09-41-01-B0002#002
Flurbereinigungsverfahren, Eltville – Hattenheim, Eltville – Walluf
Verfahrens-Nr.: F 795, F 941
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Verfahren Hattenheim sowie Einladung zur Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft mit Aufklärungsversammlung im Verfahren Walluf
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 10. Oktober 1988 ist die Teilnehmergemeinschaft Eltville – Walluf (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG setzt sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählte die TG ihren Vorstand. Die letzte Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft fand aufgrund einer notwendigen Neubesetzung am 9. November 2005 statt.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 24. April 1981 ist die Teilnehmergemeinschaft Eltville – Hattenheim (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG setzt sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählte die TG ihren Vorstand.
Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz im Jahr 2018 wurde festgelegt, dass der Vorstand nun nur noch für die Dauer von sieben Jahren gewählt wird. Daher ist es erforderlich, den Vorstand jetzt wieder neu zu wählen. Eine Wiederwahl ist zulässig. Dies betrifft beide oben genannten Verfahren!
Im Verfahren Eltville – Walluf sind gemäß § 5 Abs 1 FlurbG die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Die Teilgebiete 1 bis 7 sind erfolgreich ausgebaut und die vorläufigen Besitzeinweisungen haben stattgefunden. Zur Begleichung der Teilnehmerbeiträge ist nun die Bildung von Beitragsgebieten und die Hebung von Vorschussbeiträgen vorgesehen.
Zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung werden hiermit die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen.
Gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Vorstandswahl und Aufklärung im Verfahren Eltville – Walluf statt am:
Dienstag, den 18. November 2025 um 17:00 Uhr
Im Weingut Hirt-Gebhardt
Weinhohle 16
65347 Eltville am Rhein
Gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Vorstandswahl im Verfahren Eltville – Hattenheim statt am:
Mittwoch, den 26. November 2025 um 17:00 Uhr
Im Gutsausschank & Gästehaus Rheinblick
Hauptstraße 55
65347 Eltville-Hattenheim
Hiermit werden alle Teilnehmer sowie alle Bevollmächtigten der Teilnehmer, die an den beiden Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind, zum jeweiligen Termin eingeladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde. Das bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich selbst und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere andere Teilnehmer zusätzliche Stimmen abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.
Bevollmächtigte müssen zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für die Wahl können nur natürliche Personen vorgeschlagen werden. Diese müssen nicht Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens sein. Bitte bringen Sie zur Identitätsprüfung entsprechende Ausweise mit.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in der von der Flurbereinigungen betroffenen Stadt Eltville am Rhein, sowie in den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim am Rhein (einschließlich Heidesheim), sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung auf den Internetadressen Eltville - Walluf | Bodenmanagement Geoinformation und Eltville - Hattenheim | Bodenmanagement Geoinformation abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für die Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg, den 29.10.2025
Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn
(DS)
- Flurbereinigungsbehörde –
gez. Wollenhaupt (Verfahrensleiter)
Wird hiermit veröffentlicht.
Eltville am Rhein, 3. November 2025
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister

