öffentliche bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Eltville - Rauenthal Verfahrens-Nr.: F 1404
Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
I. Gz.: 2-LM-05-14-04-01-B0002#004
II. Gz.: 2-LM-05-14-04-01-B0004#009
Flurbereinigungsverfahren Eltville - Rauenthal
Verfahrens-Nr.: F 1404
Öffentliche Bekanntmachung
I. Ladung zur Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
II. Ladung zum Anhörungstermin und zur Erläuterung und Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 8 und der vorläufigen Flurstücke Gemarkung Rauenthal, Flur 10 Flurstück 9249/1, Flur 46 Flurstück 9260/2, Flur 47 Flurstück 3022/1 und 3916/7, Flur 48 Flurstück 3105/5 und 3105/7, Flur 52 Flurstück 9134/12
I.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 15. April 2002 ist die Teilnehmergemeinschaft Eltville – Rauenthal (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG setzt sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählte die TG ihren Vorstand. Die Vorstandswahl fand am 11. September 2002 statt.
Gemäß § 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, Inkrafttreten der aktuellen Fassung am 14.02.2018, werden die Mitglieder des Vorstands auf eine Dauer von sieben Jahre gewählt. Daher findet in diesem Jahr durch Ablauf der Wahlperiode eine Neuwahl des Vorstands statt. Der Termin zur Vorstandswahl ist am
Dienstag, den 02. Dezember 2025 um 18:00 Uhr
im Pfarrsaal
Antoniusgasse 6, 65345 Eltville-Rauenthal.
Hiermit werden alle Teilnehmer sowie alle Bevollmächtigten der Teilnehmer, die am Flurbereinigungsverfahren Eltville – Rauenthal beteiligt sind, zu diesem Termin eingeladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde. Das bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich selbst und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere andere Teilnehmer zusätzliche Stimmen abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.
Bevollmächtigte müssen zum Wahltermin eine beglaubigte Vollmacht mitbringen. Für die Wahl können nur natürliche Personen vorgeschlagen werden. Diese müssen nicht Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens sein. Bitte bringen Sie zur Identitätsprüfung entsprechende Ausweise mit. Wir möchten Sie auf die stark begrenzte Parkplatzanzahl vor Ort hinweisen und Sie bitten, möglichst zu Fuß zu kommen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der von der Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, sowie in den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim am Rhein (einschließlich Heidesheim), sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung auf der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1404 abrufbar.
II.
Anhörungstermin nach § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Rauenthal wird gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung zum Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 8 und der oben aufgeführten Flurstücke, sowie zum Anhörungstermin nach § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses, geladen.
1. Auslegung und Veröffentlichung
Die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses werden am
Donnerstag, den 04.12.2025 in der Zeit von 9:00 bis 10:30 Uhr
zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn im Raum 34, Große Hub 10c, 65344 Eltville am Rhein, ausgelegt.
Jedem Beteiligten wird ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung zugestellt. Falls mehrere Eigentümer an einem Besitzstand beteiligt sind, erhält der Bevollmächtigte oder Vertreter der Miteigentümer den Auszug. Der Empfänger hat diesen den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.
Der Verwaltungsakt wird in der von der Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, sowie in den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim am Rhein (einschließlich Heidesheim), sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus sind die Verwaltungsakte und Kartenwerke über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1404 abrufbar.
2. Anhörungstermin
Der Anhörungstermin findet am Donnerstag, den 04.12.2025 um 11:00 Uhr im Besprechungsraum (Raum 20) im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 10c in 65344 Eltville am Rhein statt.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses sind im vorgenannten Anhörungstermin am 04.12.2025 mündlich oder schriftlich gegenüber der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 10c, in 65344 Eltville am Rhein, vorzubringen.
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg, den 10.11.2025
Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn
Flurbereinigungsbehörde
(DS)
gez. Schmitt
(Verfahrensleiter)
Wird hiermit veröffentlicht.
Eltville am Rhein, 11. November 2025
Der Magistrat
der Stadt Eltville am Rhein
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister

